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Betreiben ab 2018 Briten die Nürnberger S-Bahn?

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Oberlandesgericht München - Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Nürnberg/München - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die angekündigte Entscheidung über die zukünftigen Betreiberverhältnisse an der Nürnberger S-Bahn „aus dienstlichen Gründen“ auf den 17. September verschoben. „Das Gericht braucht mehr Zeit. Der Senat ist mit seiner Entscheidung noch nicht fertig“, sagte ein Sprecher des OLG. Damit herrscht immer noch keine Klarheit, wer künftig die S-Bahn in der Frankenmetropole betreiben darf – die britische National Express oder die Deutsche Bahn?

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob das britische Verkehrsunternehmen National Express seine finanzielle Leistungsfähigkeit für die dauerhafte Erfüllung des Beförderungsauftrages ausreichend nachgewiesen hat. Zur allgemeinen Überraschung hatte die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) im Februar die Betreiberrechte für das Nürnberger S-Bahn-Netz an National Express vergeben. Die BEG ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern, das im Auftrag des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern plant, kontrolliert und finanziert. Die Briten sollen die S-Bahn von 2018 bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2030 betreiben. Dieses S-Bahn-Netz wurde bislang von der Deutschen Bahn betrieben, die auch prompt Einspruch gegen die BEG-Entscheidung einlegte. Daraufhin untersagte die Vergabekammer Südbayern den Zuschlag an die Briten aus „formalen und inhaltlichen Gründen“.

Dagegen legten wiederum die BEG und auch National Express Beschwerde ein. Nach Ansicht der Deutschen Bahn ist National Express für diesen Milliarden-Auftrag gar nicht leistungsfähig genug und hätte daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Außerdem beklagt die Bahn einen Wettbewerbsnachteil, weil ihr britischer Konkurrent im Haftungsfall die Haftungssumme begrenzen könne, während bei ihr im Haftungsfall der ganze Konzern geradestehen müsse. Die Vergabekammer schloss sich dieser Argumentation an, aber in der mündlichen Verhandlung im Juli machte das Münchner Oberlandesgericht Auffassungsunterschiede gegenüber der Vergabekammer geltend. Am 17. September könnte das Gericht deshalb eine Neuausschreibung anordnen.

Die Vergabe des großen S-Bahn-Netzes an eine britische Privatfirma war bei Politik und Gewerkschaften in Nürnberg auf Unverständnis gestoßen. Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) bedauerte die Entscheidung schon vor Monaten und sagte: „Wir sind immer davon ausgegangen, dass wir mit der DB einen bewährten Partner haben.“

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